Rauchmelderpflicht ab 2017

Bekanntlich herrscht seit April 2013 eine Rauchmelderpflicht für Neubauten.
Zum Jahresende 2016 endete die vom Landesgesetzgeber eingeräumte Überganszeit für ältere Gebäude. Das heißt, ab dem 01.01.2017 besteht für alle Gebäude, alt wie neu, eine Rauchmelderplicht.
In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren sowie Rettungswegen müssen diese angebracht sein. Zur Installation ist in der Regel der Haus- oder Wohnungseigentümer  bzw. der Vermieter verpflichtet.

Rüsten Sje also, falls noch nicht geschehen, Iher Wohnung oder Ihr Haus mit Rauchmeldern aus, bzw. fragen Sie Ihren Vermieter.
Und denken Sie daran; Rauchmelder retten Leben.

Und noch ein kleiner Hinweis:
Alles was Alarm geben kann, macht auch Fehlalarme, so auch Rauchmelder. Kontrollieren Sie trotzdem immer die Situation, seien Sie nicht genervt sondern korrigieren Sie ggf. den Installationsort um Fehlalarme zu vermeiden.
Eine regelmäßige Funktionskontrolle ist ebenfalls sinnvoll.
Weitere Hinweise gibt es unter: Rauchmelder retten Leben

Quelle: www.verbraucherzentrale.nrw